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Jährliche UnterweisungPräsenzveranstaltung und E-Learning

Der Gesetzgeber fordert, dass alle Arbeitnehmer mindestens einmal im Jahr unterwiesen werden müssen. Dabei geht es darum, mögliche Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz aufzuzeigen und zu erklären, wie sich die Mitarbeiter verhalten sollten, um Unfälle und Verletzungen zu verhindern oder zumindest zu minimieren. Die Unterweisung muss immer arbeitsplatzspezifisch, anhand der Gefährdungsbeurteilung, durchgeführt werden. Oft übernimmt der Arbeitgeber selbst oder eine von ihm beauftragte Führungskraft die Durchführung der Unterweisung. Sie kennen ihr Team am besten und können gezielt auf arbeitsplatzspezifische Themen eingehen.

Gerne unterstützen wir Sie mit unseren Unterlagen, unserem Wissen und unserer Erfahrung bei den Unterweisungen, sowohl mit den modernen Möglichkeiten des E-Learnings, als auch in Form von Präsenzveranstaltungen. Schöpfen Sie aus einem breiten Buffet an Möglichkeiten genau das heraus, was für Sie die sinnvollste Unterstützung darstellt.

Präsenzveranstaltung

  • Individuelle Beratung und Unterstützung
  • Wiedersensibilisierung in Theorie oder auch praktische Übungen, z.B. Anwendung PSAgA und Rettungsausrüstung
  • Unterstützung und Entlastung ihrer Vorgesetzten
  • Nutzen Sie unser Wissen und unsere Erfahrung
  • Sinnvolle Abwechslung für ihre Mitarbeiter

E-Learning

  • kostengünstig
  • orts- und zeitunabhängig
  • wiederholbar
  • reproduzierbar
  • individuell steuerbar
  • effizient
  • kalkulierbarer Aufwand
  • unterstützt das selbstorganisierte Lernen
  • mit einer Lernfortschrittskontrolle verknüpfbar
  • Teilnahme und Ergebnisse sind dokumentierbar und formal nachprüfbar