"Wenn alle gemeinsam vorankommen, dann stellt sich der Erfolg von selbst ein."
Henry Ford (1863-1947; US-amerikanischer Erfinder und Automobilpionier)
Das Leben und die Gesundheit aller Beschäftigten müssen geschützt werden! Deshalb dürfen Arbeitsmittel nur verwendet werden, wenn der Anwender für die Handhabung des Arbeitsmittels ausreichend qualifiziert ist (u.a. Mindestanforderungen erfüllt, unterwiesen, eingewiesen).
Es gilt: Arbeitsmittel dürfen nur von Personen eingesetzt werden, die in der Lage sind, diese sicher zu verwenden (fahren, bedienen, handhaben, benutzen, usw.)!
OperatorCARD ist eine große Interessengemeinschaft und möchte Arbeitgeber bei ihrer Fürsorgepflicht unterstützen, Arbeitnehmer für das sichere Verwenden von Arbeitsmitteln zu qualifizieren. Dabei liegt unser Schwerpunkt auf den mobilen Arbeitsmitteln (Fahrbare Hubarbeitsbühnen, Flurförderzeuge, Teleskopstapler, Erdbaumaschinen, Krane) und dem sicheren Anschlagen von Lasten.
Einige unserer Fachleute sind zusätzlich auch in anderen Themen zuhause, z.B. Ladungssicherung, Arbeitsstellensicherung nach RSA 21, Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und Rettungsausrüstung. Weitere Themenfelder gerne auf Anfrage, unsere Gemeinschaft an Fachleuten wächst kontinuierlich.
Die Qualität unserer Interessengemeinschaft kommt durch die Fähigkeit zustande, Wissen, praktische Erfahrung und technisch einwandfreie Geräte methodisch zu nutzen, um das Beste für die Arbeitnehmer rauszuholen.
Unsere Gemeinschaft möchte weiter wachsen:
Sie sind Arbeitsmittel-Vermieter, führen ein Unternehmen oder sind selbstständig und fühlen sich bei Wissen, praktische Erfahrung und technisch einwandfreie Geräte angesprochen, sind bereit ihr Know-How mit anderen zu teilen und haben Interesse mitzumachen? Dann freuen wir uns von Ihnen zu hören!
OperatorCARD GmbH
Bahnhofstraße 18, 95028 Hof
Tel. 09281 - 140 073 - 0
E-Mail: info@operator-card.com
"Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts."
Arthur Schopenhauer (1788-1860; deutscher Philosoph, Autor und Hochschullehrer)
Gesund sein und gesund bleiben sind keine Selbstverständlichkeit und benötigen unsere aktive Mitwirkung! Arbeitgeber sind verpflichtet ihre Arbeitnehmer vor Gefahren zu schützen (Fürsorgepflicht des Arbeitgebers). Prävention vor Reaktion ist dabei ein wichtiger Grundsatz.
Die Arbeit mit mobilen Arbeitsmitteln ist verbunden mit hohen Risiken, für die Verwender selbst, aber auch für Dritte, die von den Handlungen des Verwenders betroffen sind. Deshalb dürfen Arbeitgeber für die selbstständige Verwendung von mobilen Arbeitsmitteln nur Arbeitnehmer beauftragen, die in der Lage sind diese auch sicher zu verwenden. Dazu müssen u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- mindestens 18 Jahre alt
- für die Tätigkeit geeignet (körperlich, geistig und charakterlich) und qualifiziert
- ihre Befähigung gegenüber dem Arbeitgeber nachgewiesen
- ausreichend unterwiesen und eingewiesen